Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Dabei können die Kosten mit dem Auto, dem Velo oder dem ÖV entstanden sein. Beim Verrechnen der Fahrtkosten gilt es verschiedene Details zu berücksichtigen. Denn die angefallenen Fahrtkosten sind nicht immer anrechenbar und müssen festgelegte Voraussetzungen erfüllen. Zudem gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Beträge von CHF 3'000.